Ja. Schwangere müssen zwar für gewisse ärzt­liche Leistungen weder Franchise noch Selbstbehalt zahlen. Das gilt beispielsweise für die regelmässigen Kontrolluntersuchungen. Bei medizinischen Komplikationen sind sie jedoch erst ab der 13. Schwangerschafts­woche von der Kostenbe­teiligung befreit. Dies gilt bis und mit der achten Woche nach der Geburt des Kindes.