Nein. Da Sie zum Zeitpunkt Ihres Unfalls bei der Krankenkasse gegen Un­fälle versichert waren, muss diese für die Behandlung von Rückfällen und Spätfolgen zahlen – allerdings nicht die Kasse, der Sie damals an­geschlossen waren, sondern diejenige, bei der Sie jetzt versichert sind. Da die Kasse leistungspflichtig ist, fallen für Sie Franchise und Selbstbehalt an.