Ja. Sie müssen allerdings vor der Einlieferung ins Spital mit ihm zusammengelebt haben. Auch darf er nicht ver­heiratet sein oder ­einen Beistand haben. Wenn dies der Fall wäre, müsste Ihr Freund in einer Patientenverfügung konkrete An­ordnungen getroffen oder in einem Vorsorgeauftrag festgehalten haben, dass Sie ihn bei medizinischen Mass­nahmen vertreten dürfen.