Nein. Urteilsfähige Minderjährige sind ebenfalls durch das Arztgeheimnis geschützt. 16-Jährige gelten in der Regel als urteilsfähig. Der Arzt dürfte Ihnen daher nicht einmal sagen, dass Ihre Tochter bei ihm war. Er darf Ihnen nur Informationen geben, sofern und soweit Ihre Tochter damit einverstanden ist.