Ja. Falls Sie mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie im Rahmen der obligatorischen Unfallversicherung des Arbeitgebers auch gegen Unfälle in der ­Freizeit versichert. Die Prämie für die ­Nich­t­berufsunfall-Versicherung (NBU) muss laut Gesetz der Arbeitnehmer zahlen. Der Arbeitgeber darf sie also vom Lohn ­ab­ziehen. Die Prämie der Berufsunfallver­sicherung muss hingegen der Betrieb übernehmen.