Nein. Zwar gilt: Nur wer mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist auch für Unfälle in der Freizeit über die betriebliche Unfallversicherung versichert. Die Versicherung Ihres Betriebs zahlt bei Ihnen also nur für Berufsunfälle. Bei Angestellten mit weniger als acht Wochenstunden gelten aber auch Unfälle auf direktem Weg zur Arbeit und zurück als Berufsunfälle. Die Unfallversicherung zahlt die Heilungskosten und – bei Arbeitsunfähigkeit – ein Taggeld von 80 Prozent ­Ihres versicherten Lohns.