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Gesundheitstipp 10/2024
09.10.2024
Nein. Die Unfallversicherung Ihres jetzigen Arbeitgebers zahlt das Taggeld so lange weiter, bis Sie wieder voll arbeitsfähig sind. Am neuen Arbeitsplatz sind Sie auch wieder obligatorisch unfallversichert. Wer ein Taggeld von 80 Prozent erhält, hat nur dann Anspruch auf zusätzlichen Lohn, wenn dies vertraglich ausdrücklich abgemacht ist.
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