Nein. Die Unfallversicherung des Betriebs deckt 80 Prozent Ihres Lohns. Die Differenz zum vollen Lohn hätten Sie nur dann zugut, wenn das im Arbeitsvertrag vereinbart worden wäre. Gut zu wissen: Die Versicherung zahlt die Taggelder erst ab dem dritten Tag nach dem Unfall. Für die ersten beiden Tage ist der Arbeitgeber zu­ständig: Er muss mindestens 80 Prozent des Lohns zahlen.