Nein. Für Rückfälle und Spätfolgen muss die Unfallversicherung aufkommen, die zum Zeitpunkt des Unfalls zuständig war. Sie muss die Behandlungskosten und Taggelder zahlen. Die Berechnung eines etwaigen Taggelds richtet sich nicht nach dem zum Unfallzeitpunkt erzielten Lohn, sondern nach dem unmittelbar vor dem Rückfall bezogenen aktuellen Lohn.