Ja. Der Autofahrer hat den Unfall verursacht. Daher muss seine Haftpflichtversicherung für die Kosten aufkommen, die Ihnen durch die Verletzung entstanden sind. Zu diesen Kosten ­zählen auch Franchise und Selbstbehalt der Krankenkasse. Ist Ihnen ein Lohnausfall entstanden, muss die Haftpflichtversicherung auch dafür aufkommen. Das Gleiche gilt für allfäl­lige zerrissene Kleider.