Ja. Die Unfallversicherung muss den Sachverhalt abklären und die notwendigen Beweise beschaffen können. Versicherte haben eine Mitwirkungspflicht. Das heisst: Sie müssen sich den Abklärungsmassnahmen unterziehen, damit die Versicherung ihre Leistungspflicht prüfen kann. Wollen Sie keine Nachteile erleiden, sollten Sie bei diesen von der Versicherung angeordneten medizinischen Untersuchungen mitmachen.