Ja. Arbeitgeber dürfen von Angestellten mit einem Teilzeitpensum verlangen, dass sie Arztbesuche oder entsprechende Begleitungen in die Freizeit legen. Ausnahmen sind zwar denkbar, zum Beispiel, wenn das Kind auf Begleitung angewiesen ist. Bei ­Ihrem 16-jährigen Sohn trifft das aber angesichts seines Alters nicht zu.