Nein. Wer einen Zahn beschädigt, erhält den Schaden dann von der Krankenkasse oder der Unfallversicherung ersetzt, wenn er auf etwas «Ungewöhnliches» gebissen hat. Das ist etwa der Fall bei einem als entsteint deklarierten Kirschkuchen. Hamburger bestehen aus Hackfleisch. Ein Knochen­splitter im Fleisch wäre sehr ungewöhnlich. Deshalb ist die Voraussetzung für eine Zahlungspflicht der Krankenkasse erfüllt. Anders ist es bei einem Knorpelstück in Wurstwaren: Das wäre nicht selten.