Ja. Sie können das Geld aber vom Arzt zurückverlangen. Denn er ist verpflichtet, seine Pa­tienten zu informieren, wenn er ein Medikament verschreibt, das von der Krankenkasse nicht übernommen wird. Andernfalls verletzt er die ärztliche Sorgfaltspflicht. Folge: Der Arzt muss Ihnen den finanziellen Nachteil ersetzen, der Ihnen daraus entstanden ist, dass die Krankenkasse nicht zahlt.