Occasionsverkauf
8. Oktober 2018von Stephenie
Mein Mann hat ein Auto als Occasion (frisch ab Service und mit neuer MFK) verkauft und eine einjährige Garantie dafür abgeschlossen. Der Käufer ist losgefahren und hat sich eine Stunde später gemeldet und mitgeteilt, das Auto laufe nicht mehr. Die Garage diagnostizierte einen Motorschaden. Der Käufer hat via SMS bestätigt, dass die Öllampe aufgeleuchtet hätte, er aber trotzdem weitergefahren ist. Nun will er sein Geld zurück. Wie ist bei so einer Situation der Sachverhalt? Hat der Käufer Anrecht auf die Kaufsumme? Herzlichen Dank fürs Licht ins Dunkle bringen
Kommentare
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von FeRo am
08.10.2018, 19:53
Kein Garantiefall
Fahren, wenn die Öllampe leuchtet, ist kein Garantiefall, sondern eine (krasse) Fehlbedienung. Vergleichbar vielleicht mit dem Fahren in einen Graben, Diesel statt Benzin tanken oder ähnlich. Einzig die Frage, warum der Wagen kurz nach Abfahrt kein Öl mehr im Motor hatte, könnte zu einem (verdeckten) Mangel führen, für den Sie mit der Garantie haften würden. Aber dazu hätte der Fahrer beim Aufleuchten sofort anhalten müssen und man hätte dann die Ursache suchen können. Mit der Weiterfahrt hat er den darauf folgenden Schaden selber verursacht. Was sagt denn der Fahrer, warum er trotz Öllampe weiterfuhr?