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Gesundheitstipp - 05/2023

Gesundheitstipp 05/2023

Gesundheitstipp

Beratung Zahnspange: Wie viele Röntgenbilder sind nötig?

«Mein Sohn (14) braucht eine Zahnspange. Ich bin erstaunt, wie oft der Zahnarzt dafür die Zähne meines Sohnes geröntgt hat. Nun sollen drei weitere Aufnahmen gemacht werden. Wie viele Röntgenbilder sind wirklich nötig?» Weiter
 
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Beratung Eignet sich eine Creme mit Retinol für ältere Haut?

«Ich (62) suche eine Creme für ältere Haut. Meine Haut ist sehr sensibel. Eignet sich eine Creme mit Retinol?» Weiter
 
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Beratung Ist Instantkaffee so gesund wie normaler Kaffee?

«Ich habe gelesen, dass Kaffee sehr gesund sei. Gelten die Vorteile auch für Instantkaffee und bei Herzkrankheiten?» Weiter
 
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Beratung Untersuch: Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

«Ich, 55, machte auf Rat meines Hausarzts eine Darmspiegelung. Meines Wissens ist dieser ­Untersuch für über 50-Jährige im Kanton Bern kostenlos. Die Krankenkasse stellt mir nun aber Franchise und Selbstbehalt in Rechnung. Zu Recht?» Weiter
 
Gesundheitstipp

Beratung Medikament: Kann ich das Geld zurückverlangen?

«Mein Arzt verschrieb mir ein teures, nicht kassenpflichtiges Medikament. Er sagte mir nicht, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Kann ich ihn ­dafür belangen?» Weiter
 
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Beratung Darf die Krankheit im Arbeitszeugnis erwähnt werden?

«Ich verlor meine Stelle, nachdem ich wegen Krankheit zwei Monate arbeitsunfähig ­gewesen war. Der Arbeitgeber erwähnt die Krankheit nun in meinem Schlusszeugnis. Ist das korrekt?» Weiter
 
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Beratung IV-Rente: Muss ich auf Kapitalbezug verzichten?

«Ich beziehe von der Pensionskasse eine ganze Invalidenrente. Nächstes Jahr erreiche ich das Rentenalter. Ich möchte einen Teil ­meines Pensionskassenguthabens als Kapital beziehen. Laut der Kasse ist das aber nicht möglich, da meine IV-Rente nicht durch eine Altersrente abgelöst werde. Stimmt das?» Weiter
 
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Beratung Hörgerät: Darf die AHV die Zahlung verweigern?

«Ich bin pensioniert und benötige ein Hörgerät. Die AHV will sich aber nicht an den Kosten beteiligen. Begründung: Mein Hörverlust auf beiden Ohren zusammen­gerechnet betrage weniger als 35 Prozent. Muss ich das akzeptieren?» Weiter