Von der Bewerbung bis zum Arbeitszeugnis. Mit Fallbeispielen, Tipps und Musterbriefen (9. Auflage, August 2021)
Inhaltsverzeichnis
Kapitel: Richtig bewerben
- Schriftgutachten nur mit Einwilligung der Bewerber
- Keine Referenzen ohne Zustimmung des Bewerbers
- Bewerbungsgespräch gut vorbereiten
- Worüber müssen Bewerber keine Auskunft geben
- Bewerbungen per E-Mail
- Vertrauensärztliche Untersuchung
- Ablehnung von Bewerbungen
Kapitel: Arbeitsverträge
- Bei ungeregelten Fragen gilt das Gesetz
- Mündliche und schriftliche Vereinbarungen
- Die wichtigsten Punkte eines Arbeitsvertrags
- Gesamtarbeitsverträge – für Arbeitnehmer oft günstiger
- Die Bedeutung der Normalarbeitsverträge
- Minimallohnvorschriften gegen Lohndumping
- Das Arbeitsgesetz regelt den Schutz der Beschäftigten
- Die Regeln bei «Freier Mitarbeit»
- Gleiche Rechte für Teilzeitarbeitende
- Aushilfs- und Gelegenheitsarbeit
- Die Regeln bei Arbeit auf Abruf
- Für Ausländer gelten besondere Vorschriften
- Schärfere Vorschriften gegen Schwarzarbeit
- Rechte der Arbeitnehmer bei Betriebsübernahmen
Kapitel: Arbeitszeit und Überstunden
- Die Forderung nach mehr Flexibilität
- Arbeitspausen sind Pflicht
- Die Arbeitszeit und der Arbeitsweg
- Samstagsarbeit
- Höchstarbeitszeit muss eingehalten werden
- Überstunden: Darauf müssen Sie achten
- Überzeit: Die Überschreitung der Höchstarbeitszeit
- Überstunden: Mehr Arbeit als im Vertrag vereinbart
- Tipp: Arbeitszeiten aufzeichnen und aufbewahren
- Abgeltung der Überstunden
- Nachtarbeit: Sonderregeln für Schwangere und Jugendliche
- Keine Entschädigung für Kaderangestellte
- Abend- und Nachtarbeit
- Sonntagsarbeit statt Wochenendvergnügungen
Kapitel: Lohn, Spesen, Gratifikation
- Sozialabzüge: Der Anteil der Belastung für Angestellte
- Monatslohn schriftlich fixieren
- Lohnabrechnung ist obligatorisch
- Lohnerhöhung rechtzeitig aushandeln
- AHV-Konto regelmässig überprüfen
- Spesen: Auszahlung mit nächstem Lohn vorgeschrieben
- Die obligatorischen Sozialabgaben
- Naturallohn und Verpflegungsabzug
- 13. Monatslohn statt Gratifikation
- Bonus ist von Leistung und Geschäftsgang abhängig
- Vereinbarungen über eine Gewinnbeteiligung
- Provision als Lohnbestandteil
- Vereinbarungen bei Akkordlohn
- Regeln bei der Arbeit auf Abruf
- Lohngleichheit bei gleicher Arbeit
- Das allgemeine Gleichbehandlungsgebot
- Lohnrückbehalte nur beschränkt möglich
- Gehalt muss bis Ende Monat bezahlt sein
- Insolvenzentschädigung bei Konkurs
- Verjährung von Lohnforderungen
Kapitel: Ferien und Feiertage
- Arbeitgeber kann Zeitpunkt des Ferienbezugs bestimmen
- Anrecht auf zwei Wochen Ferien am Stück
- Geld statt Ferien nur in Ausnahmefällen
- Auszahlung von Ferien am Ende des Arbeitsverhältnisses
- Unbezahlter Urlaub: Kein Recht – nur eine Möglichkeit
- Feiertage sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich
- Freizeit für persönliche Angelegenheiten
Kapitel: Krankheit, Unfall, Mutterschaft
- Lohn bei Krankheit: Gesetz regelt nur das Minimum
- Lohnfortzahlung bei Krankheit – die unterschiedlichen Skalen
- Mehrere Abwesenheiten werden zusammengezählt
- Arztzeugnisse und andere Beweismittel
- Taggelder über das Arbeitsverhältnis hinaus
- Krankentaggeldversicherungen sind freiwillig
- Übertritt in Einzelversicherung nach Stellenwechsel
- Karenzfristen bei Taggeldversicherungen
- Alle Beschäftigten sind gegen Unfall versichert
- Nichtbetriebsunfall: Prämien je nach Risikokategorie
- Unfalltaggelder und Renten
- Leistungskürzungen des Unfallversicherers
- Lohnzahlung bei Schwangerschaft
- Lohnzahlung bei Mutter- und Vaterschaft
- Mutterschaftsschutz im Arbeitsgesetz
- Lohnzahlung auch bei weiteren Absenzen vorgesehen
- Die Regeln des Betreuungsurlaubs
Kapitel: Persönlichkeitsrecht, Schadenersatz
- Datenschutz: Auskünfte an Dritte nur mit Einwilligung
- Videoüberwachung ist nicht immer erlaubt
- Rauchen am Arbeitsplatz
- Arbeitgeber muss Gesundheit der Angestellten schützen
- Arbeitgeber muss Angestellte gleich behandeln
- Schutz vor sexueller Belästigung
- Streikrecht von Gerichten anerkannt
- Das Recht auf Verbandsmitgliedschaft
- Das Mitwirkungsrecht der Betriebskommissionen
- Beschäftigte schulden Treue und Loyalität
- Kein Konkurrenzverbot unterschreiben
- Einschränkung des Konkurrenzverbots
- Teurer Bruch des Konkurrenzverbots
- Haftung des Arbeitnehmers bei Pfusch oder Versehen
- Haftung des Arbeitnehmers im Strassenverkehr
- Gute Qualifikation gleich höhere Haftung
- Lohnkürzung nur bis zum Existenzminimum
Kapitel: Kündigung
- Kündigungsformalit.ten sind für beide Seiten gleich
- Gesetzliche und vertragliche Kündigungsfristen
- Kündigungsbrief: Zeitpunkt des Empfangs ist entscheidend
- Kündigung in der Probezeit
- Kündigung vor Stellenantritt
- Kündigungsfristen und Anzahl Dienstjahre
- Bei Jobwechsel Versicherungslücken verhindern
- Aufhebungsverträge und Saldoklauseln
- Kündigung per E-Mail
- Rückzahlung von Weiterbildungskosten
- Bei Freistellungen sind klare Vereinbarungen nötig
- Missbräuchliche Kündigungen
- Erhöhte Fürsorgepflicht bei älteren Mitarbeitern
- Mobbing ist meistens schwierig zu beweisen
- Genugtuung ist schwer durchsetzbar
- Ungenügender Kündigungsschutz
- Änderungskündigungen sind in der Regel zulässig
- Kündigungen zur falschen Zeit
- Krankheit kann das Arbeitsverhältnis verlängern
- Massenentlassungen bei Betriebsschliessungen
- Die Sozialpläne bei Massenentlassungen
- Pflichten am Ende des Arbeitsverhältnisses
- Überbrückungsleistungen für ausgesteuerte Arbeitslose
Kapitel: Fristlose Kündigung
- «Wichtige Gründe» für eine fristlose Entlassung
- Vorgängig kann eine Verwarnung nötig sein
- Fristlose Kündigung bei Verdacht strafbarer Handlungen
- Ungenügende Leistungen sind kein Grund
- Fristlose Kündigung nur bei sofortiger Reaktion zulässig
- Bei willkürlicher Entlassung sofort protestieren
- Ungerechtfertigte fristlose Kündigungen
- Probleme mit der Arbeitslosenversicherung
- Auch Arbeitnehmer können fristlos kündigen
Kapitel: Arbeitszeugnis
- Das gehört in ein Arbeitszeugnis
- Anspruch auf Ergänzung des Arbeitszeugnisses
- Unrichtiges Zeugnis kann Folgen haben
- Die Interpretation von Arbeitszeugnissen
Kapitel: Rechtsmittel
- Keine Gerichtskosten bis 30 000 Franken Streitwert
- Der rechtliche Beistand hat seinen Preis
- Vereinfachtes Verfahren bis zu Streitwert 30 000 Franken
- Die zuständigen Gerichte
- Urteil oder Vergleich
- Der Weiterzug an eine höhere Instanz