Nein. Die Krankenkassen führen im Bereich der Alternativmedizin zwar Listen mit Therapeuten, die bei ihnen abrechnen dürfen. Und sie können diese Listen jederzeit ändern. Ihre Krankenkasse hat Ihnen aber vor Beginn der Behandlung eine Kostengut­sprache erteilt, sowohl für die von Ihnen gewünschte Methode als auch für den von Ihnen bevorzugten Therapeuten – und zwar ohne jeden Vorbehalt. Sie muss daher zahlen.