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Nein. Ein Burnout gilt nicht als Berufskrankheit, denn die Ursachen sind vielschichtig und oft nicht eindeutig geklärt. Der Bundesrat hat Berufskrankheiten, die dem Berufsunfall gleichgestellt sind, in einer Verordnung aufgelistet. Darunter fallen Krankheiten, die hauptsächlich durch gefährliche Stoffe oder bestimmte Arbeiten ausgelöst werden. Das Burnout ist nicht auf dieser Liste. Daher muss die Unfallversicherung Ihren Lohnausfall nicht übernehmen.
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