Nein. Sie können die Prämien weiterhin im Monatsrhythmus bezahlen. Die Krankenkasse und der Versicherte dürfen zwar einen anderen Zahlungsmodus abmachen – etwa eine quartalsweise, halbjährliche oder jährliche Zahlung der Prämien. Ohne eine solche Vereinbarung im Vertrag gilt jedoch: Die Krankenkassenprämien bezahlt man monatlich im Voraus.