Inhalt
24.09.2012
Das Bräunen in Solarien kann Hautkrebs und Augenschäden verursachen. Die Solarienbesitzer sind deshalb verpflichtet, ihre Kunden über diese Risiken zu informieren. Das steht in der Schweizer Norm für elektrische Geräte. Für Fachleute und Behörden ist diese Norm verbindlich.
Doch bei der Information hapert es. Bei einer Kontrolle stellte das Kantonslabor Basel-Stadt fest, dass 27 von 30 kontrollierten Betrieben ihre Kunden ungenügend über...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo ab 8 Franken