Ja. Apotheken dürfen die erwähnten Zuschläge für kassenpflichtige Medikamente verlangen. Damit werden unter anderem das Prüfen des Rezeptes, die Beratung des Patienten und das Betreuen des Patientendossiers durch die Apotheke abgegolten. Gut zu wissen: Nicht alle Apotheken verlangen diese Zuschläge. Suchen Sie deshalb eine Apotheke in Ihrer Nähe, die darauf verzichtet.