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Gesundheitstipp 07/2024
03.07.2024
Ja. Sie hätten sich bereits bei der Krankenkasse melden sollen, nachdem Sie die Arbeit bei Ihrem letzten Arbeitgeber beendet hatten. Sie müssen nun alle Prämien rückwirkend bezahlen, inklusive Verzugszinsen – maximal fünf Jahre zurück.
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