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Gesundheitstipp 10/2016
13.10.2016
Ja. Schicken Sie der Suva ein schriftliches Gesuch um Akteneinsicht. Daraufhin muss Ihnen die Suva Kopien der Akten aushändigen oder Ihnen eine Möglichkeit bieten, sie einzusehen. Das ist kostenlos.
Ja. Schicken Sie der Suva ein schriftliches Gesuch um Akteneinsicht. Daraufhin muss Ihnen die Suva Kopien der Akten aushändigen oder Ihnen eine Möglichkeit bieten, sie einzusehen. Das ist kostenlos.
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