BERN – Wer beim Arzt oder in der Apotheke ein Original­medikament beziehen will, muss seit dem 1. Januar 40 Prozent Selbstbehalt bezahlen – bisher waren es nur 20 Prozent. Das hat das Bundesamt für Gesundheit entschieden. Bei Nach­ahmerpräparaten (Generika) ist der Selbstbehalt deutlich nied­riger: Er beträgt nur 10 Prozent.

Zwar müssen Ärzte und Apo­theker Patienten darüber informieren. Susanne Gedamke vom SPO Patientenschutz sagt aber: «Am besten fragen Patienten selber nach einem Generikum.»