Ja, aber nur, wenn Sie wegen Ihres Gesundheitszustandes nicht mit dem öffentlichen Verkehr oder einem Privatauto reisen können. Laut Gesetz übernimmt die obligatorische Grundversicherung 50 Prozent der Kosten – maximal 500 Franken pro Jahr – für medizinisch notwendige Transporte zum Arzt oder ins Spital.