Ja. Die Krankenkasse hat dann direkt Zugriff auf Ihr Konto. Das gilt nicht nur für begründete Rechnungen, sondern auch für zu Unrecht verlangte Beträge. Dann kann es für Sie ­mühsam werden, das Geld zurückzuerhalten. 

Verlangen Sie deshalb von Ihrer Krankenkasse, dass sie Ihnen weiterhin Einzahlungsscheine zustellt. Wenn Sie mit den Einzahlungsscheinen nicht bar am Postschalter einzahlen, entstehen der Krankenkasse daraus keine Spesen.