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08.11.2011
Nein. Ihr früherer Arzt muss Ihnen die Krankengeschichte im Original herausgeben. Egal, ob Sie die Rechnung bezahlt haben oder nicht. Setzen Sie dem Arzt schriftlich eine Frist zur Rücksendung der Krankengeschichte.
Allerdings: Wer die Krankenakten verlangt, übernimmt auch die Verantwortung für das Dossier. Der frühere Arzt kann von Ihnen verlangen, dass Sie ihn von der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht entbinden.
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