Nein. Jugendliche ab 16 Jahren gelten in vielen gesundheitlichen Fragen als urteilsfähig. Bevor der Arzt Auskünfte an Angehörige eines Pa­tienten erteilt, muss er sich deshalb ver­gewissern, dass der Patient nichts dagegen hat. 

Falls Jugendliche nicht wünschen, dass die Eltern bestimmte ­Details erfahren, muss der Arzt diesen Entscheid akzeptieren. Es sei denn, der Arzt zweifelt im konkreten Fall an der ­Urteilsfähigkeit des Jugendlichen.