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Gesundheitstipp 12/2016
08.12.2016
Nein. Wenn Sie bei Ablauf nicht kündigen, läuft der Vertrag jeweils um ein Jahr weiter. Das ist im Gesetz so geregelt. Sie können die Versicherung nach Ablauf der Mindestlaufzeit also jeweils auf das Ende eines Jahres auflösen.
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