Nein. Es steht Ihnen frei, sich mit Ihrem Sohn in ­Verbindung zu setzen. Ihr Sohn wiederum darf selber entscheiden, mit wem er Kontakt haben will und mit wem nicht. Er ist ja er­wachsen.

Weil er volljährig ist, haben Sie allerdings bezüglich seiner Behandlung weder ein Mitsprache- noch ein Auskunftsrecht.