Ja. Wer in einem Versicherungsantrag Fragen zur ­Gesundheit falsch beantwortet, begeht eine so­genannte Anzeigepflichtverletzung. Die Konsequenz daraus: Die Versicherung kann die Aufnahme in den Vertrag rückgängig machen, sobald sie davon erfährt. Zudem muss sie dann keine Leistungen für Behandlungen im Zusammenhang mit der Lungenkrankheit erbringen.