Nein. Ihre Frau ist bei den drei Arbeitgebern nur gegen Berufsunfälle versichert. Für Unfälle in der Freizeit ist die Unfallversicherung der Krankenkasse zuständig. Erst wer mindestens acht Stunden pro Woche bei einem einzigen Arbeitgeber tätig ist, ist auch gegen Unfälle in der Freizeit versichert.