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Ja. Wenn ein Privatweg öffentlich zugänglich ist, muss der Eigentümer für die Sicherheit sorgen. Das heisst, die Fussgänger dürfen nicht gefährdet sein. Der Eigentümer hätte also entweder das Dach von Schnee und Eis befreien, die gefährdete Stelle absperren oder zumindest gut sichtbar Warntafeln aufstellen müssen. Da er dies aber offensichtlich nicht getan hat, muss er für den Schaden aufkommen.
Anders läge der Fall, wenn es vor dem Unfall unerwarteterweise stark geschneit hätte und enorme Schneemengen auf dem Dach gelegen hätten. In einem solchen Fall könnte man nicht erwarten, dass der Eigentümer das Dach schon freigeschaufelt hätte.
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