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Ja, aber nicht sofort. Sie haben weiterhin Anspruch auf Ihre bisherige IV-Rente, bis die zur Eingliederung vorgesehenen Massnahmen abgeschlossen sind. Dann beschliesst die IV-Stelle Ihren Invaliditätsgrad neu. Sie kann die Rente aufheben, kürzen oder wie bisher weiterlaufen lassen.
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