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Nein. Ihr Lebenspartner wird darüber entscheiden und nicht Ihre Tochter. Denn Sie führen mit ihm einen gemeinsamen Haushalt und er leistet Ihnen regelmässig und persönlich Beistand. Möchten Sie, dass Ihre Tochter dafür zuständig ist, müssten Sie eine Patientenverfügung oder einen Vorsorgeauftrag verfassen.
Tipp: Mit dem K-Tipp-Vorsorgepaket regeln Sie alles Notwendige, wenn Sie urteilsunfähig sind. Das Set enthält unter anderem eine Patientenverfügung und einen Vorsorgeauftrag. Zu bestellen auf Seite 34 oder auf www.gesundheitstipp.ch } Buchshop.
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