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Nein. Massgebend für die Abrechnung ist das Behandlungsdatum. Für Franchise und Selbstbehalt sind deshalb die Behandlungen des vergangenen Jahres massgebend. Wenn Sie im letzten Jahr die ganze Franchise und den jährlichen Selbstbehalt von 700 Franken ausgeschöpft haben, muss Ihre Krankenkasse die Arztkosten vollumfänglich übernehmen.
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