Nein. Massgebend für die Abrechnung ist das Behandlungsdatum. Für Franchise und Selbstbehalt sind deshalb die Behandlungen des vergangenen Jahres massgebend. Wenn Sie im letzten Jahr die ­ganze Franchise und den jähr­lichen Selbstbehalt von 700 Franken ausgeschöpft haben, muss Ihre Krankenkasse die ­Arztkosten vollumfänglich übernehmen.