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Das hängt davon ab, wo Sie vor dem Unfall zuletzt gearbeitet haben. Stolpern Sie zum Beispiel an einem Dienstagabend die Treppe hinunter, ist die Unfallversicherung des Kleidergeschäfts zuständig. Stürzen Sie am Sonntag vom Velo, müsste hingegen die Versicherung des Büros für die Unfallfolgen aufkommen.
Die Unfallversicherung muss für die Arzt-, Spital- und Transportkosten aufkommen. Zudem muss sie Taggeld bezahlen, wenn Sie arbeitsunfähig sind – und zwar für den Lohnausfall bei beiden Arbeitgebern.
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