Das hängt davon ab, wo Sie vor dem Unfall zuletzt gearbeitet haben. Stolpern Sie ­zum Beispiel an einem Dienstagabend die ­Treppe hinunter, ist die Unfallversicherung des Kleidergeschäfts ­zuständig. Stürzen Sie am Sonntag vom Velo, müsste hingegen die Versicherung des ­Büros für die Unfallfolgen auf­kommen.

Die Unfallversicherung muss für die Arzt-, Spital- und Transportkosten auf­kommen. Zudem muss sie Taggeld bezahlen, wenn Sie arbeitsunfähig sind – und zwar für den Lohnausfall bei beiden Arbeitgebern.