Nein. Die Grundversicherung ist obligatorisch und alle Leute mit Wohnsitz in der Schweiz müssen bedingungslos in einer ­Kasse nach Wahl aufgenommen werden – auch wenn sie nicht gesund und gerade in ­Behandlung sind. Anders bei der Zusatzver­s­icherung. Sie ist eine freiwillige Privatversicherung. Hier können die Krankenkassen aufnehmen, wen sie wollen. Und somit auch Bedingungen stellen und einen Vorbehalt anbringen. Damit entfällt ein Anspruch auf Leistungen der Zusatzversicherung, die in einem Zusammenhang mit der im Vorbehalt aufgeführten Krankheit stehen.