Nein. In Ihrem Fall handelt es sich nicht um einen Notfall, der einen Zuschlag rechtfertigen würde. Er kann nur berechnet werden, wenn Sie unverzüglich zum Arzt gegangen und er Sie ohne Wartezeit behandelt hätte. Einen Notfall­zuschlag müssen Sie zum Beispiel auch dann zahlen, wenn Sie den Arzt anrufen hätten und er umgehend zu Ihnen nach Hause kommt.