Ich fühle mich am Arbeitsplatz schikaniert - was soll ich tun?
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Gesundheitstipp 3/2001
01.03.2001
Ich arbeite seit längerer Zeit in einer mittelgrossen Fabrik. Leider habe ich regelmässig Gemütsschwankungen, besonders wenn ich meine Tage habe. Bis jetzt hatte unser Gruppenchef Verständnis. Ich brauchte jeweils nur anzurufen und zu sagen, dass es mir nicht gut ginge. Nun hat sich seine Einstellung geändert. Er will mich in eine andere Abteilung versetzen. Ich würde aufgrund meiner vielen Absenzen den Arbeitsablauf stören. Auch die Mitarbeiter aus meiner Gruppe machen öfters Bemerkunge...
Ich arbeite seit längerer Zeit in einer mittelgrossen Fabrik. Leider habe ich regelmässig Gemütsschwankungen, besonders wenn ich meine Tage habe. Bis jetzt hatte unser Gruppenchef Verständnis. Ich brauchte jeweils nur anzurufen und zu sagen, dass es mir nicht gut ginge. Nun hat sich seine Einstellung geändert. Er will mich in eine andere Abteilung versetzen. Ich würde aufgrund meiner vielen Absenzen den Arbeitsablauf stören. Auch die Mitarbeiter aus meiner Gruppe machen öfters Bemerkungen - sie raten mir gar, einen Psychiater aufzusuchen. Das Getuschel verunsichert mich. Ich fühle mich ausgegrenzt. Wie soll ich mich verhalten?
Es ist leider nicht immer ratsam, sich als Erstes an den Personalchef zu wenden. Die Erfahrung zeigt, dass Arbeitgeber Mitarbeiter, die sich beschweren, oft einfach entlassen. Trotzdem ist es wichtig, dass Sie das Problem ansprechen. Suchen Sie deshalb zuerst das Gespräch mit Ihren Mitarbeitern und mit Ihrem Gruppenchef. Nützt es nichts, sollten Sie sich an eine Mobbing-Beratungsstelle wenden. Dort erhalten Schikanierte Hilfe, wie sie im konkreten Fall vorgehen sollen. Aus rechtlicher Sicht muss ein Arbeitgeber Mobbing verhindern. Er ist verpflichtet, auf Ihre Gesundheit - und dazu gehört auch die psychische - zu achten.
In der Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) ist festgehalten, dass «der Arbeitgeber alle Massnahmen treffen muss, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten».
Darunter fällt auch die Pflicht, dafür zu sorgen, dass keiner Ihrer Arbeitskollegen Bemerkungen über Ihre psychische Verfassung macht.
Dazu muss der Arbeitgeber Weisungen erlassen. Macht er dies nicht, läuft er Gefahr, Schadenersatz oder Genugtuung an ein allfälliges Mobbing-Opfer zu bezahlen, oder muss in krassen Fällen - wie bei sexueller Belästigung - mit einer Strafzahlung rechnen.
Fachpersonen sprechen dann von Mobbing, wenn Vorgesetzte oder Arbeitskollegen jemanden ausgrenzen, schikanieren, beleidigen oder belästigen. Das Wort stammt aus dem Englischen (to mob) und heisst so viel wie anpöbeln, belästigen. Dazu gehört auch, jemanden ständig zu kritisieren, ohne dass die betroffene Person Stellung dazu nehmen kann, das Streuen von Gerüchten sowie Angriffe auf die Gesundheit, so zum Beispiel sexuelle Belästigungen oder Äusserungen, die die Persönlichkeit verletzen.
Ein einmaliges Fehlverhalten fällt aber nicht darunter. Auch nicht Konflikte, die gleich starke Parteien untereinander austragen.