Dafür ist die Grundver­sicherung Ihres Kindes zuständig. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind innerhalb von drei Mo­naten nach der Geburt bei einer Krankenkasse anmelden. Dann ist Ihr Kind ab Geburt versichert. Verpassen Sie diese Frist, sind die Spitalkosten Ihres Kindes erst ab dem Datum der Anmeldung gedeckt.

Für den Spitalaufenthalt eines gesunden Babys nach der Geburt hingegen muss die Krankenkasse der Mutter aufkommen. In ­diesem Fall sind weder Franchise noch Selbstbehalt geschuldet.