Ja. Tritt eine invalide Person in das Rentenalter ein, erhält sie weiterhin eine Invalidenrente von der Pensions­kasse. Ein Wechsel zu einer Altersrente findet nicht statt. Daher ist in einem solchen Fall kein Barbezug der Altersrente möglich. Lediglich im Bereich der überobligato­rischen beruflichen Vorsorge können Pensionskassen laufende IV-Renten durch Altersrenten ablösen und bei Erreichen des Rentenalters einen Kapitalbezug gewähren. Massgeblich ist das jeweilige Reglement.