Nein, die Versicherung kann Sie nicht zu einer Operation zwingen. Wenn Sie aber eine zumutbare ­Behandlung verweigern, könnte Ihnen die Versicherung die Taggelder kürzen. Eine Operation ist dann zumutbar, wenn sie nicht gefährlich ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit die vollständige Heilung oder eine klare Besserung bewirkt.

Voraussetzung ist auch, dass die Operation die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich wesentlich verbessert. Der Eingriff darf zudem nicht zu einer sichtbaren Entstellung führen und nicht mit übermässigen Schmerzen verbunden sein.