Nein. Franchise und Selbstbehalt müssen Sie nur einmal pro Jahr zahlen. Ihre neue Krankenkasse muss berücksichtigen, dass Sie sich 2019 bereits an den Kosten beteiligt haben. Achtung: Nur wer die Grundversicherung mit der ordentlichen Franchise von 300 Franken abgeschlossen hat, kann Mitte Jahr die Kasse wechseln. Auch dann erlauben weder HMO noch Hausarzt- oder Telemedizinmodell den Wechsel im laufenden Jahr.