saldo: Wer seine Organe nicht spenden will, muss dies gemäss neuem Gesetz in einem Register dokumentieren. Wo liegt das Problem?

Ruth Baumann-Hölzle: Heute schützt der Staat meine körperliche Unversehrtheit in jedem Fall. Künftig muss ich dieses Recht einfordern. Wenn ich ein Haus habe, ist jedem klar, dass es nicht ohne meine Zustimmung ausgeräumt werden darf. Beim Körper soll das nach dem neuen Gesetz nicht mehr gelten.

Viele denken: Wenn ich tot bin, ist mir egal, was mit meinem Körper geschieht. Stimmt das nicht?

Die Organspende betrifft die Menschen schon, wenn sie noch leben. Sterbende müssen vor dem Tod für die Entnahme vorbereitet werden. Weil die Organe frisch sein müssen, entnehmen Ärzte die Organe schon fünf Minuten nach dem Hirntod. Ich frage mich, wie das mit dem Anspruch auf Totenruhe vereinbar ist.

Ärzte dürfen auch Kindern Organe entnehmen – ab dem Alter von 4 Wochen. Wer entscheidet bei einer solchen Entnahme?

Es entscheiden die Eltern – in einer sehr be­lastenden Situation. Wer als Erwachsener ­keine nächsten Angehörigen hat, hat künftig keinen Schutz mehr, sofern er sich nicht zu Lebzeiten im Organspenderegister gegen eine Entnahme von Organen aussprach.