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Nein. Man kann Ihnen nichts vorwerfen. Sie haben sich zwar bereit erklärt, die Kinder zu beaufsichtigen. Doch Sie konnten nicht damit rechnen, dass der eine Bub dem Mädchen das Bein stellt.
Haftbar ist der Junge. Mit 12 Jahren kann er beurteilen, ob «ein Bein stellen» ein anderes Kind verletzen kann. Ihre Nachbarin sollte den Fall daher ihrer Privathaftpflicht-Versicherung melden. Vielleicht übernimmt diese den Schaden oder zumindest einen Teil davon.
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