Ja. Sie haben den Lohn indirekt als Krankentaggeld von der Versicherung bekommen. In den Berechnungen des Taggelds ist der 13. Monatslohn bereits inbegriffen. Der Arbeitgeber muss Ihnen also nur noch den Anteil des 13. Monatslohns für jene Zeit aus­zahlen, in der Sie kein ­Krankentaggeld bezogen haben.