«Ich habe nächste Wo­che eine Schlichtungsverhandlung. Leider bin ich krank und kann deshalb nicht daran teil­nehmen. Kann ich den Verhandlungstermin ­verschieben?» 

Ja. Sie sollten bei der Schlichtungsbehörde den Antrag stellen, den Termin aufgrund Ihrer Krankheit zu verschieben. Legen Sie dem Schreiben als Beweis das Arztzeugnis bei. Sollte die Verhandlung nicht verschoben werden, müssten Sie sich vertreten lassen. Das muss nicht zwingend ein Anwalt sein. Als Ver­tretung ist auch eine Vertrauens­person zugelassen, sofern sie nicht berufsmässig Klienten vertritt.