Der Arzt muss Ihnen Einsicht in die gesamte Krankengeschichte geben – egal, ob sie am Computer eingetippt wurde oder handschriftlich vorliegt. Dazu gehören Untersu­chungs­ergebnisse, Labor- und Röntgenbefunde, Angaben über Beschwerden, Krankheitsverlauf und Arztzeugnisse. Wichtig ist, das alles leserlich ist. Von unleser­lichen Angaben muss der Arzt eine Abschrift anfertigen lassen. 

Ausnahme: Patienten haben kein Recht, persönliche Anmerkungen des Arztes einzusehen, die er für eigene Zwecke gemacht hat – z. B. als Gedächtnisstützen.